Wenn Sie (wieder) in die Kirche eintreten möchten, finden Sie hier einige Informationen rund um den Kircheneintritt.

Ich bin nach Taufe und Konfirmation ausgetreten. Was muss ich jetzt tun?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ortspfarrer oder einer Pfarrerin / einem Pfarrer ihres Vertrauens und vereinbaren Sie ein Gespräch. Sie müssen keine Angst haben: es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie und Sie müssen sich auch nicht nachträglich rechtfertigen. Das Gespräch dient dazu, einander kennen zu lernen, über die Gemeinde zu informieren und einige formale Dinge abzuklären.

Was muss ich tun, wenn ich noch nicht getauft bin?
Auch dann wenden Sie sich bitte an das Pfarramt. In einem Gespräch werden wir alle Fragen zur Taufe und zum Kircheneintritt beantworten.

Welche Formalitäten kommen auf mich zu?
Anders als beim Austritt, den Sie auf dem Standesamt erklären, ist für den Eintritt das Pfarramt zuständig. In der Regel werden Sie in die Gemeinde aufgenommen, in der Sie wohnen. Sie können sich aber auch für eine andere Gemeinde entscheiden. Als neues Gemeindeglied werden Sie im Gottesdienst begrüßt. Ob dies während des Gottesdienstes oder im Anschluss daran im Kreis der Ältesten sein wird, entscheiden Sie.

Was kostet ein Eintritt?
Der Eintritt an sich kostet nichts. Als Mitglied der Kirche sind Sie aber kirchensteuerpflichtig. Wenn Sie Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlen, beträgt diese acht Prozent davon. Auch die Kirche kommt eben nicht ohne Geld aus.
Unter einer bestimmten Einkommensgrenze zahlen Sie keine Kirchensteuer. Dies gilt selbstverständlich auch für alle, die in Ausbildung sind, keine Arbeit haben, im Ruhestand sind oder kein zu versteuerndes Einkommen haben.

Was passiert mit dem eingegangen Geld?
Über die Ausgaben legt jede Gemeinde und die Landeskirche als Ganze regelmäßig und öffentlich Rechenschaft ab. Sie können sich im Pfarramt oder direkt bei der Landeskirche informieren.