Allgemeines Infektionsschutzkonzept für die Feier eines evange­lischen Gottesdienstes in der Kirche
(Stand: 02.09.2021)

 

Allgemeine Vorgaben

Nach der aktuellen Corona-Verordnung gilt für Gottesdienste nicht die 3G-Regel. Allerdings sind die weiteren Vorgaben des Landes und der Landeskirche einzuhalten.

Zugangskontrolle

Sitzplätze im Normalbetrieb:                           ca. 1.000

Momentan maximal zulässige Personen:             140

Die genau Zahl der Teilnehmenden ergibt sich aus der Einhaltung des Mindestabstandes.

Der Mindestabstand der Gottesdienstteilnehmenden von 2 Metern wird durch folgende Maßnahmen gewährleistet:

  • Markierte Plätze
  • Hinweise des Ordnungsdienstes
  • Hinweisschilder (am Eingang und in den Reihen)
  • Hinweise im Gemeindebrief / Ortsblatt / Homepage

In Ausnahmefällen (Festgottesdienste) wird der Abstand auf 1,5 m verkürzt. Auf eine gute Lüftung ist dabei zu achten.

Gottesdienstbesucher, die im gleichen Haushalt leben, dürfen zusammensitzen.

Personen, die im Anschluss an einen (Kasual-)Gottesdienst ein Familienfest feiern, können ohne Abstand zusammensitzen, wenn alle Personen die 3G-Voraussetzungen erfüllen. Dies wird vor dem Gottesdienst von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bestätigt bzw. wird durch den Ordnungsdienst kontrolliert.

Die Zulassungsbeschränkung aufgrund der Höchstzahl von Gottesdienstbesucherinnen und -besucher wird gewährleistet durch Zählung und Schließen bei Erreichen der Höchstzahl.

Bei Gottesdiensten im Freien beträgt der Abstand 1,5 m. Auch hier wird gewährleistet, dass die Abstände eingehalten werden.

Der Zutritt zum Gottesdienstraum ist untersagt, wenn die entsprechende Person

  • in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person steht oder stand, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind,
  • die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweiset, oder
  • keine Mund-Nase-Bedeckung trägt und auch nicht bereit ist, eine von der Kirchengemeinde gestellte zu tragen.

Gottesdienstraum

Auf der Empore wird ein Abstand von 2 Metern zur Brüstung eingehalten. Es ist nur die 3. Reihe freigegeben.

Der Zugang zur Kirche erfolgt durch die Eingänge am Marktplatz/B3. Rollstuhlfahrer erreichen den Gottesdienstraum über die Rampe. Während der Heizperiode ist das Hauptportal geschlossen und die beiden Seiteneingänge sind offen. Außerhalb der Heizperiode ist das Hauptportal geöffnet und die Seiteneingänge sind geschlossen. Das Verlassen der Kirche erfolgt über die beiden Ausgänge neben dem Chorraum (Rampe und Ausgang zur Kirchstraße).

Die Kirche wird durch geöffnete Fenster regelmäßig belüftet. Die Umluftheizung wird 30 Minuten vor Gottesdienstbeginn abgeschaltet.

Gesangbücher sind weggeräumt. Das Mitverfolgen der Lieder geschieht bei Bedarf über die Bildschirme oder durch Liedblätter.

Desinfektion / Mund-Nase-Schutz

Am Eingang steht Desinfektionsmittel in einem Spender bereit; in den Sanitärräumen Desinfektionsmittel, Seife und Papierhandtücher, in der Sakristei Desinfektionsmittel für die Mitwirkenden.

Hinweisschilder auf Hygieneregeln sind angebracht.

Für die Mitglieder des Ordnungsdienstes stehen medizinische Mund-Nase-Schutzmasken und Einmalhand­schuhe (für das Zählen der Kollekte) zur Verfügung.

Den Gottesdienstteilnehmenden tragen während des Gottesdienstes einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (OP- oder FFP2-Maske). Darauf wurde im Gemeindebrief / Ortsblatt und einem Hinweisschild hingewiesen. Im Freien wird am Platz auf eine Maske verzichtet, allerdings muss sie auf den Wegen getragen werden.

Am Eingang liegen Mund-Nase-Schutzmasken für Gottesdiensteilnehmende bereit, die keine oder eine unzureichende Maske tragen.

Sanitärräume, sowie Flächen und Gegenstände im Gottesdienstraum, die von Gottesdienst­teilnehmenden berührt werden (Türen, Bänke, Griffe, Kollektengefäße) werden vor und nach dem Gottesdienst durch den Kirchendiener desinfiziert.

Gottesdienstablauf

Alle Gottesdienstbesucher füllen eine Karte mit ihren Kontaktinformationen für eine evtl. nötige Nachverfolgung aus oder registrieren sich elektronisch. Die Karten bzw. die Anmeldedaten werden nur den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt und vier Wochen nach dem Gottesdienst vernichtet. Bei einer Voranmeldung werden die Kontaktdaten schon bei der Anmeldung erhoben und für vier Wochen gespeichert.

Auf Berührungen zur Begrüßung und bei Segnungen wird verzichtet.

Die Dauer des Gottesdienstes ist auf etwa 30 Minuten beschränkt.

Gemeindegesang und Gebet im Innenraum sind möglich, wenn dabei eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.

Das Abendmahl wird gemäß des geltenden Schutzkonzeptes und den Empfehlungen der Landeskirche gefeiert.

Taufgottesdienste werden gemäß den Empfehlungen der Landeskirche gefeiert.

Eine Kollekte wird nur am Ausgang erhoben. Die Trennung von Kollekte und Opfer erfolgt durch unterschiedliche, entsprechend bezeichnete Gefäße.

Das Gehen am Schluss des Gottesdienstes wird reihenweise in zeitlichem Abstand durchgeführt und durch den Ordnungsdienst organisiert.

Auf Berührungen bei der Verabschiedung wird verzichtet.

Zusammenkünfte nach dem Gottesdienst sind unter Einhaltung der geltenden Vorschriften möglich, d. h., dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen 3G-Nachweis erbringen müssen.