Nach der Änderung der Corona-Verordnung durch die Landesregierung zum 9. Februar 2022, wird es keine 3G-Pflicht für Gottesdienste geben. Auch die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt. Es ist aber weiterhin möglich, sich mit der CoronaWarn-App beim Besuch von Gemeindeveranstaltungen oder Gottesdiensten zu registrieren. Entsprechende Codes hängen in der Kirche und im Gemeindehaus aus.
Die bisherigen Maßnahmen wie Abstand, Maskenpflicht und Händedesinfektion bleiben bestehen.
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