Wer als Kind getauft wurde und so zur evangelischen Kirche gehört, feiert in der Regel mit 14 Jahren seine Konfirmation. Hier einige Antworten rund um die Konfirmation.

Was muss ich tun, wenn ich konfirmiert werden will?Konfirmation
Zu Beginn eines neuen Konfirmandenjahres werden alle möglichen Konfirmandinnen und Konfirmanden und Ihre Eltern zu einem Info-Abend eingeladen. Hier informieren wir über den zeitlichen Ablauf und die Gestaltung des Konfirmandenunterrichts. Der genaue Termin wird auch in der Turmbergrundschau, der Weingartener Woche und auf der Homepage bekannt gegeben. Wenn Du die siebte Klasse besuchst und evangelisch bist, aber nicht eingeladen wurdest, melde Dich bitte im Pfarramt.

Wie lange dauert die Konfirmandenzeit?
In der Regel beginnt der Konfirmandenunterricht nach Sommerferien und endet mit der Konfirmation am Sonntag Kantate (vier Wochen nach Ostern) oder Rogate (fünf Wochen nach Ostern). Konfirmandenunterricht ist immer mittwochs von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr. Dazu kommen noch Konfi-Samstage, die Konfi-Freizeit und weitere Aktionen. Der Mittwochnachmittag ist in der 8. Klasse unterrichtsfrei, so dass jeder und jede am Konfirmandenunterricht teilnehmen kann.

Ich bin nicht getauft. Kann ich trotzdem konfirmiert werden?
Entscheidend für die Konfirmation ist die Taufe. Die Konfirmation ist ein Fest bei dem diejenigen, die als Kind getauft wurden, das Versprechen ihrer Eltern und Paten mit ihrem Ja zum Glauben und zu einem Leben mit Gott erneuern. Wenn du noch nicht getauft bist, so kannst du trotzdem am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Deine Taufe findet dann während der Konfirmandenzeit, in der Regel im Osternachtsgottesdienst, statt.

Was kostet die Konfirmation?
Zur Konfirmandenzeit gehört auch die Konfirmandenfreizeit im CVJM Lebenshaus in Unteröwisheim. Für die Freizeit und für das Arbeitsmaterial erheben wir einen Beitrag. Darüber informieren wir beim Info-Abend. Grundsätzlich steht aber jedem Jugendlichen die Konfirmation offen und die Teilnahme daran soll nicht am Geld scheitern. Wenn daher der Betrag nicht in voller Höhe gezahlt werden kann, geben wir als Kirchengemeinde einen Zuschuss.